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Chaletbemiddeling Makkum

Noch Fragen? Rufen Sie an: 0515-785010 oder schreiben Sie an info@chalets-makkum.nl

Allgemeine Mietbedingungen

Bezahlmöglichkeiten

Die 1. Anzahlung von 50 % der Rechnung bitte spätestens 14 Tage nach Unterzeichnung des Vertrages leisten, den Restbetrag überweisen Sie bitte 1 Monat vor Beginn Ihres Urlaubes bei uns auf das angegebene Konto des Vermittlers oder auf die vom Vermittler angegebene Weise.

Der Vermittler ist befugt eine Kaution von maximal € 100,00 zu fordern.

2. Vermieter ist erst nach Empfang der Anzahlung durch den Vertrag gebunden. Mieter ist nach der Zurücksendung des durch beide Parteien unterzeichneten Vertrages gebunden.

RECHTE UND VERPFLICHTUNGEN VERMIETER

3. Vermieter hat sich durch Unterzeichnung dieses Vertrages verpflichtet das gemietete Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt gereinigt und in gutem Zustand an den Mieter zu überlassen.

4. Vermieter darf das gemietete Objekt zu allen angemessenen Zeiten besichtigen oder durch potenzielle Mieter besichtigen lassen. Natürlich nach Absprache mit dem Mieter.

5 Vermieter darf die Möbilierung und Einrichtungsgegenstände des vermieteten Objektes nach Unterzeichnung dieses Mietvertrages nicht mehr verändern.

6. Der Vermieter ist verpflichtet auf seine Kosten eine angemessene Brandversicherung für das Objekt abzuschliessen, auch in Bezug auf die Vermietung.

RECHTE UND VERPFLICHTUNGEN MIETER

7. Mieter darf das gemietete Objekt nicht an Dritte in Vermietung oder Gebrauch abtreten, noch darin mehr Personen übernachten lassen, als im Vertrag angegeben, es sei denn mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters. Bei Überschreitung der im Vertrag genannten max. Personenanzahl wird der Vertrag als ungültig erklärt. Es erfolgt keine Erstattung des Mietbetrages.

8. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden, Mängel oder Verluste unverzüglich dem Vermittler zu melden. Werden am Ende der Mietzeit Mängel festgestellt, werden diese von der Kaution abgezogen, es sei denn, der Mieter kann glaubhaft machen, dass der Schaden nicht auf ihn zurückzuführen ist.
Reicht die Kaution nicht aus, um die Reparaturkosten zu decken, setzt sich der Vermittler mit dem Mieter in Verbindung und legt ihm einen Nachweis über die durchgeführten Reparaturen vor, um den Restbetrag zu zahlen. Von der Schadenssumme wird der Betrag abgezogen, der von einer eventuellen Versicherung ausgezahlt wurde.

9. Der Mieter verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietperiode das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Zurücklassen von Müll, schmutzigem Geschirr kann zum Einbehalt eines Teils der Kaution führen.

10. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden.

11.Der Mieter darf das gemietete Objekt ausschließlich zum Zwecke eines Erholungsaufenthaltes nutzen, vor allem darf er dort keine beruflichen Tätigkeiten ausüben.

12. Es ist ausdrücklich verboten, im Mietobjekt andere als die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Geräte zum Kochen oder Waschen zu benutzen.

13. Der Mieter muss, es sei denn es ist anders abgesprochen, selbst Bettzeug und Betttücher mitbringen.

14. Es ist dem Mieter verboten, durch Musik oder Lärm den Ärger anderer Bewohner zu verursachen.

ALLGEMEIN

15. Die Zurverfügungstellung des Mietobjektes erfolgt durch Aushändigung der/des Hausschlüssel/s.

16. Der Mieter akzeptiert das Mietobjekt incl. des Inventars wenn er sich nicht innerhalb von 4 Stunden nach Bezug des Mietobjektes beim Vermittler meldet.

17. Ein eventueller Beitrag für die Energiekosten (Gas, Strom, Wasser) durch den Mieter, muss vorab schriftlich festgelegt worden sein.

18. Vermieter/Vermittler haftet nicht für einen evtl. Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Mieters.

AUFLÖSUNG

19. Der Vermieter ist berechtigt diesen Vertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass eine Inverzugsetztung oder Einschaltung eines Richters/Schlichters nötig ist:

a) wenn die abgesprochene Anzahlung nicht zum vereinbarten Termin erfolgt ist.

b) wenn zu Beginn der Mietperiode die vollständige Mietsumme noch nicht gezahlt ist.

c) wenn der Mieter es unterlässt das Mietobjekt am Tag des Mietbegins vor 18.00 Uhr zu beziehen, ohne schriftlich oder telefonisch sich gemeledet zu haben, dass er/sie das Mietobjekt später während der Mietperiode beziehen möchte.

Ungeachtet der vollen Haftung des Mieters für die gesamte Mietsumme in den in Teil a, b und c genannten Fällen, ist der Vermieter angehalten, den durch die Fälle entstandenen Schaden zu begrenzen, zu versuchen das Objekt in der Zeit in der es nicht durch einen Mieter bezogen wird an jemand anders zu vermieten; der aus diesem Zweck empfangene Betrag wird dem Mieter auf die verschuldigte Mietsumme in Abzug gebracht, unter Einbehaltung eines Betrages von maximal € 75,00 aufgrund administrativer Kosten.

Dieser Artikel ist auch dann wirksam, wenn der Mieter durch persönliche oder andere Umstände verhindert ist, von dem Mietobjekt Gebrauch zu machen. Der Mieter kann niemals Anspruch auf Zurückgabe der gezahlten Mietbeträge geltend machen.

STREITIGKEITEN

20. Wird eine oder mehrere der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt, dann ist der Vermieter, bzw. der Mieter in Verzug ohne dass Inverzugsetzung nötig ist.

21. Im Falle eventueller Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, die durch diesen Vertrag oder weitere Vereinbarungen entstehen können, kann die Streitigkeit dem zuständigen Kantonrechter in Leeuwarden vorgelegt werden.